Beraten, unterstützen, begleiten

das kann und werde ich für Sie tun, wenn Sie es möchten.
Meine Arbeitsschwerpunkte liegen vor allem im kollektiven
Arbeitsrecht sowie im Arbeitsförderrecht.

Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gerichtlich in persönlichen beruflichen Umbruchsituationen.

Kollektivrechtliche Lösungen herbeizuführen und umsetzbare,
nachhaltige Konzeptionen zu entwickeln ist eine meiner besonderen
Stärken. Hier blicke ich auf einen hohen Erfahrungsschatz, mit dem
ich schon viele Konfliktparteien einen konnte.

In Schritten denken:

Was wollen wir, wie kommen wir dahin? Was sind unsere Hand-
lungsmöglichkeiten? Wozu sind wir praktisch in der Lage?
Erst auf einer geklärten inhaltlichen Basis lassen sich tragfähige
juristische Lösungen entwickeln und ausbauen.

Das Mögliche machen, das Unmögliche erkennen:

Verträge und Vereinbarungen ergeben sich aus den betriebs-
politischen Zielsetzungen und aus dem, was im Konflikt der
Betriebsparteien letztlich durchsetzbar ist.

Auf diesen Seiten können Sie einiges über meine Arbeit und mich
erfahren. Gerne stehe ich Ihnen für Ihr Anliegen in persona zur
Verfügung.

Rechtsanwältin Annette Dittrich